Hörsysteme auf Kassenleistung
Wer gesetzlich versichert ist, hat bei gewissen Kriterien, Anspruch auf Hörsysteme.
Diese werden von der gesetzlichen Krankkasse vollständig übernommen (ausgenommen Rezeptgebühr 10,-€ je Hörsystem)
Diese sogenannten Kassen-Hörsysteme sind nach vorheriger Prüfung Ihres Hals-Nasen-Ohren Arztes verordnungsfähig.
Mit einer solchen Verordnung erhalten Sie bei uns ein qualitativ hochwertiges Hörsystem. Dabei können Sie, je nach Hörverlust, zwischen einem Hinter-dem-Ohr sitzenden oder einem unauffälligen Im-Ohr sitzenden Hörsystem wählen.
Sollten Sie sich für ein qualitativ höherwertiges Hörsystem entscheiden, so wird der Kassenanteil mit angerechnet.
Welche Kriterien muss ich erfüllen, damit ich eine Verordnung über Hörsysteme erhalte?
- Der Hörverlust muss zwischen 500Hz und 4000Hz bei mindestens einer Prüffrequenz 30 Dezibel oder größer vorweisen.
- Das Sprachverstehen (Einsilbern) darf bei einer Umgangssprache von 65 Dezibel nicht größer als 80% sein.
- Der Hörsystemträger muss das Hörsystem akzeptieren.
- Der Hörsystemträger kann die Hörsysteme selbstständig bedienen.
Welche Kriterien muss ein Kassen-Hörsystem erreichen?
- Digitaltechnik
- 4 Frequenzkanäle
- 3 Hörprogramme
- Rückkopplungsunterdrückung
- Störgeräuschunterdrückung
Vorteile UNSERER Hörsysteme auf Kassenleistung!
- Dezent
- Qualitativ hochwertig
- Handysteuerbar